Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AOK-Bundesverband GbR ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://rueckenaktivimjob.aok-bgf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web- Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Die Darstellung passt sich nicht an Eingabegeräte an (Responsive Design).
  • Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
  • Das Farbschema ist nicht durchgängig ideal, entspricht jedoch dem erforderlichen Mindestkontrasten.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere nach dem Login beim Ausfüllen des Fragebogens, ist nicht gewährleistet.
  • Formulare müssen verbessert werden, insbesondere die Fehleranzeige bei Benutzung der Eingabefelder.
  • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2020 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: https://testen.bitv-test.de

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Barriere melden

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str.31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Das Video (4:56 Min) zum Download (.mp4, 241 MB)

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